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   OLG Hamm, 18.05.1989 - 6 U 278/88   

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https://dejure.org/1989,3331
OLG Hamm, 18.05.1989 - 6 U 278/88 (https://dejure.org/1989,3331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1989 - 6 U 278/88 (https://dejure.org/1989,3331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 6 U 278/88 (https://dejure.org/1989,3331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1194
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 221/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Berechnung des Minderwertes

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  • LG Erfurt, 06.02.2003 - 8 O 835/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aufgrund einer Vollbremsung schleudernden

    Die entgangene Nutzung eines teils privat und teils gewerblich eingesetzten Pkw ist entschädigungspflichtig, allerdings nicht mit dem üblichen Tabellensatz (OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1194 ).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99

    Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn

    Für diese Fälle muß es deshalb nach Auffassung des Senats bei Entschädigungen für entgangenen Gewinn nach § 252 BGB oder für den Ersatz von Mietwagenkosten - im Falle der tatsächlichen Anmietung - verbleiben (so auch Staudinger/Schiemann, 13. Bearbeitung 1998, § 251 BGB, Rdn. 81; ebenso Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl. 1997, Anh. I, Rdn. 129; Senat in NJW-RR 1989, 1194).
  • OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 40/96

    Berechnung Nutzungsentschädigung gewerblich genutztes Fahrzeug

    Hierbei ist die entgangene erwerbswirtschaftliche Nutzung nicht durch eine abstrakte Nutzungsentschädigung, sondern über eine Schadensrechnung nach § 252 BGB durch Ermittlung des entgangenen Gewinns auszugleichen (BGH a.a.O.; OLG Hamm DRsp-ROM Nr. 1992/8735 = NJW-RR 1989, 1194).
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